Arbeitssicherheitstechnische, vertraglich geregelte Rundumbetreuung für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen auf der Grundlage- des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure u. a. Fachkräfte für
Arbeitssicherheit - des Arbeitssicherheitsgesetzes und der neuen DGUV Vorschrift 2 -
der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und aller gesetzlichen Verordnungen, Richtlinien u. a.
Vorschriften soweit sie den Komplex Arbeitssicherheit betreffen. Durchführung von Unterweisungen und Arbeitsschutzbelehrungen. Begleitung von Unternehmen bei der Zertifizierung (Gütesiegel, AMS der BG). Unterstützung bei der Kommunikation mit den Berufsgenossenschaften und bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. | Beratung und Begleitung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen. | Erstellung einer Betriebsakte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffe.
Unterstützung bei Erstellung oder Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Betreuung
und Unterstützung bei der Ausarbeitung und Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffanweisungen (gemäß GEFSTOFFV.).
Vermittlung von Ausbildungen zum: - Gabelstaplerfahrer - Kranführer (Brückenkran, flurgesteuert und SDK, Portalkran und LKW-Ladekran) - Fahrer von Erdbaumaschinen (Bagger, Radlader) - Bediener von Hubarbeitsbühnen und Prüfungen für Maschinen, Anlagen, Hebezeuge und Flurförderzeuge. |